Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für den
Vermietbetrieb im
Haus Uhlenkamp
auf Juist
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald die Ferienwohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt
worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig,
auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist.
Der Vermieter ist verpflichtet,
bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast
Schadenersatz (bzw. eine gleichwertige
Unterbringung zu benennen) zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Vermieter ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen nach
Erfahrungssätzen bei Übernachtungen
(Feienwohnungen) 10%, bei Übernachtung/
Frühstück 20% des Übernachtungspreises,
bei Halbpension 30%, bei Vollpension
40% des Pensionspreises.
Der Vermieter ist nach Treu und
Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig
zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vermietung
des Zimmers hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff.4 errechneten
Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand
ist Norden/Ostf..
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen
des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen – unwirksam
sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird empfohlen - auf unserer Website steht dem Gast ein Online-Formular
der Hanse-Merkur-Versicherung zur Verfügung.
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